Unterbringung in einem Alten-und Pflegeheim
Wird ein Steuerpflichtiger krankheitsbedingt in einem Alters-oder Pflegeheim untergebracht, kann er diese Kosten ggf. als aussergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung abziehen. Zunächst muss er von den entstandenen Kosten Erstattungen der Krankenkasse, Beihilfestelle oder Ähnliches abziehen. Wurde die eigengenutzte Wohnung aufgegeben, ist dieser Betrag noch um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Den verbleibenden Betrag kann der Steuerpflichtige…
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