Krankenversicherungsbeiträge privat und gesetzlich Krankenversicherter
Ist jemand sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichert, kann er nicht für beide Versicherungen, sofern die private Krankenkasse der gesetzlichen Kasse entspricht(„Basisabsicherung“), die Beiträge steuerlich geltend machen.
Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Rentnerpaar. Diese waren beide in der Rente gesetzlich krankenversichert. Dazu waren sie noch privat krankenversichert . In den privaten Beiträgen waren Anteile enthalten, die der gesetzlichen Krankenkasse entsprachen. Diese wollten sie zusätzlich steuerlich geltend machen bei den Vorsorgeaufwendungen. Das Finanzamt lehnte dies ab, ebenso blieb die Klage vor dem BFH erfolglos.
Es wurde damit begründet, dass in diesem Fall die verfassungsgemäße Versorgung verdoppelt sei. Dieses Versorgungsniveau soll nicht mehrfach in Abzug gebracht werden.