Steinberger Str. 31, 31675 Bückeburg
(0 57 22) 8 90 79 85
vogt@vogt-steuerberater.com

Unterbringung in einem Alten-und Pflegeheim

Unterbringung in einem Alten-und Pflegeheim

Wird ein Steuerpflichtiger krankheitsbedingt in einem Alters-oder Pflegeheim untergebracht, kann er diese Kosten ggf. als aussergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung abziehen. Zunächst muss er von den entstandenen Kosten Erstattungen der Krankenkasse, Beihilfestelle oder Ähnliches abziehen. Wurde die eigengenutzte Wohnung aufgegeben, ist dieser Betrag noch um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Den verbleibenden Betrag kann der Steuerpflichtige dann, sofern die zumutbare Belastung überschritten wird, steuerliche geltend machen.
Wenn beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alters-oder Pflegeheim untergebracht sind, ist für beide jeweils eine Haushaltsersparnis abzuziehen.