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Keine Verteilung von aussergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Jahre

Keine Verteilung von aussergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Jahre

Nach Abzug der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung kann man aussergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer mindernd geltend machen. Hierzu gehören untere anderem auch durch eine Behinderung verursachte Umbaukosten am Haus, sofern diese nicht erstattet worden sind.
Häufig kommt es hier erheblichen Aufwendungen, die steuerlich durch den Grundfreibetrag ins Leere gehen, sich also nicht auswirken. Die Kläger im entschiedenen Fall begehrten eine Verteilung der Aufwendungen auf mehrere Jahre, damit die Kosten steuerlich relevant sind. Dies verneinte der BFH. Auch bei erheblichen Aufwendungen ist eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht zulässig.