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Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

Wird ein vermietetes Objekt verkauft und der Verkauf deckt auf dem Objekt belegene Darlehnsschulden nicht ab, kann man unter gewissen Umständen die nach dem Verkauf verbleibenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Notwendig dafür ist, dass der Verkaufspreis zur Tilgung der Verbindlichkeiten genutzt wird. Sofern man dies nicht macht und den Erlös anderweitig nutzt, können die Zinsen steuerlich nicht ausgewertet werden.