Steinberger Str. 31, 31675 Bückeburg
(0 57 22) 8 90 79 85
vogt@vogt-steuerberater.com

Zuzahlung Arbeitnehmer Kfz-Kosten bei 1%-Regelung

Zuzahlung Arbeitnehmer Kfz-Kosten bei 1%-Regelung

Vor einiger Zeit war bereits entschieden worden, dass ein Arbeitnehmer, der ein Fahrtenbuch führt, selbst getragene Kfz-Kosten oder Zahlungen an den Arbeitgeber mindernd bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils ansetzen kann. Der BFH hat dies auch bestätigt, sofern der geldwerte Vorteil nach der sogenannten 1%-Regelung vorgenommen wird. In der Einkommensteuererklärung sollte man dies dem Finanzamt gegenüber darstellen. Als Folge wird der versteuerte Sachbezug gemindert und somit auch der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn.